Behelfsbrücken, Spezial- und Bergetechnik, Pontons

Allgemeine Geschäftsbedingungen Baggermatten.de

Für Verlust oder Beschädigungen der Baggermatten durch unsachgemäße Benutzung haftet der Mieter;
max. bis zum Wiederbeschaffungswert der Matten.

Die Anlieferung zur Baustelle muss mit einem Tieflader möglich sein.

Das Be- und Entladen sowie die Verlegung/Aufnehmen  der Baggermatten auf der Baustelle  sind durch
den Auftraggeber abzusichern, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.

Die Standzeiten für die Be- und Entladung sind mit maximal einer Stunde kalkuliert.
Bei längeren Standzeiten werden für jede angefangene Stunde € 50,00 berechnet.

Rechnungslegung: Nach erfolgter Anlieferung der Baggermatten wird die erste Teilrechnung nach
Rechnungseingang innerhalb von 14 Tagen fällig; Mietkosten werden monatlich abgerechnet.