Allgemeine Geschäftsbedingungen Baggermatten.de
Für Verlust oder Beschädigungen der Baggermatten durch unsachgemäße Benutzung haftet der Mieter;
max. bis zum Wiederbeschaffungswert der Matten.
Die Anlieferung zur Baustelle muss mit einem Tieflader möglich sein.
Das Be- und Entladen sowie die Verlegung/Aufnehmen der Baggermatten auf der Baustelle sind durch
den Auftraggeber abzusichern, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.
Die Standzeiten für die Be- und Entladung sind mit maximal einer Stunde kalkuliert.
Bei längeren Standzeiten werden für jede angefangene Stunde € 50,00 berechnet.
Rechnungslegung: Nach erfolgter Anlieferung der Baggermatten wird die erste Teilrechnung nach
Rechnungseingang innerhalb von 14 Tagen fällig; Mietkosten werden monatlich abgerechnet.